PREISLISTE
EINZELUNTERRICHT 30 Min, mtl. 60,00 Euro
EINZELUNTERRICHT 45 Min, mtl. 85,00 Euro
ZWEIERGRUPPE 45 Min, mtl. 48,00 Euro
DREIERGRUPPE 45 Min, mtl. 40,00 Euro
VIERERGRUPPE 45 Min, mtl. 35,00 Euro
Musikalische Früherziehung 60 Min, mtl. 30,00 Euro
5 % Ermäßigung bei Zahlung der Jahresgebühr
5 % Ermäßigung bei Belegung eines Zweitfaches
10
% Ermäßigung (Familientarif) ab dem 2. Kind !
Liebe Eltern, liebe Schüler,
um einen geregelten Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, möchten wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen: Unterricht ist einmal pro Woche, die Unterrichtsgebühren (Jahresbeitrag oder 12 Teilbeträge) sind Beiträge, welche für die Dauer der Ausbildungszeit unabhängig von Ferien- oder Urlaubszeiten und Feiertag jährlich/monatlich im voraus zu bezahlen sind. Bei Nichteinlösung des Unterrichtsbeitrages (z.B. mangels Deckung des Konto) erhebt die Musikschule Papagena den Beitrag erneut zzgl. der entstandenen Bankgebühren und einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 2,50. Unterrichtsstunden werden nur nachgeholt, wenn sie von Seiten des Lehrers versäumt werden, ggfs. wird durch eine Ersatzkraft unterrichtet. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Unterrichtsgebühren werden jeweils bis zum fünften des lfd. Monats abgebucht. Bei einer Reduzierung bzw. Auflösung einer Gruppe wird sich die Musikschule darum bemühen, eine neue Gruppe zu bilden. Sofern dies unter zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist, steht den Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. An den Schüler erfolgt dann eine entsprechende Kostenerstattung. Die Musikschule Papagena erhebt 4 mal jährlich zum Quartalsbeginn eine Kostenpauschale. Die Pauschale gewährleistet dem Musikschüler ein ständig einwandfreies Instrument und ein ordnungsgemäßes Unterrichtsklima (Räumlichkeiten). Ebenso werden von dieser Pauschale die Aufwendungen für die Praxisausbildung (Jahreskonzert, Kopien etc.) finanziert. Diese Pauschale wird gesondert per Lastschrift erhoben. Bei der Aufnahme des Schülers, die in schriftlicher Form erfolgt, fällt eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von € 10,- an, diese wird von ersten Unterrichtsbeitrag getrennt erhoben. Die Teilnahme an Ensembles und Combos ist gebührenfrei! Bei längerer nachweisbarer Erkrankung entfällt das Honorar nach Ablauf von 2 Wochen für den Rest der Erkrankungszeit. Kündigungstermine sind: 31.03. und 30.09. Eine Kündigung hat schriftlich mit einer Frist von einem Monat zu diesen Terminen zu erfolgen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Soweit eine dieser Vereinbarungen nichtig sein sollte, berührt dies den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.
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